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   BVerfG, 13.06.1986 - 1 BvR 460/86   

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https://dejure.org/1986,2157
BVerfG, 13.06.1986 - 1 BvR 460/86 (https://dejure.org/1986,2157)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.1986 - 1 BvR 460/86 (https://dejure.org/1986,2157)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 1986 - 1 BvR 460/86 (https://dejure.org/1986,2157)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pfändung - Taschengeld - Grundrechtsverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    GG Art. 6 Abs. 1; ZPO § 850b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2
    Pfändung des Taschengeldanspruchs eines Ehegatten und Art. 6 GG

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 773
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1986 - 1 BvR 460/86
    6 Abs. 1 GG schütze nicht nur den immateriell-persönlichen sondern auch den materiell-wirtschaftlichen Bereich der Familie (BVerfGE 53, 257, 296).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1986 - 1 BvR 460/86
    Das bedeute jedoch nicht, daß alle wirtschaftlichen Nachteile von den betroffenen Familienmitgliedern fernzuhalten wären (BVerfGE 28, 104, 112).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1986 - 1 BvR 460/86
    Dessen Auslegung und Anwendung im Einzelfall ist aber der Nachprüfung durch das BVerfG grundsätzlich entzogen (BVerfGE 18, 85, 92).
  • BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82

    Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1986 - 1 BvR 460/86
    Soweit die Gerichte vorliegend die Auffassung vertreten haben, daß die Möglichkeit eines Rechtsstreits zur Durchsetzung des gepfändeten und überwiesenen Taschengeldanspruchs es nicht rechtfertigt, die Interessen der Gläubiger an der Beitreibung ihrer Forderung zurückzustellen, gibt dies aber keinen Anlaß für ein Eingreifen des BVerfG (vgl. BVerfGE 68, 256, 271).
  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 57/03

    Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs des haushaltführenden Ehegatten

    Für die Frage, ob er gegebenenfalls zur Befriedigung von Gläubigern herangezogen werden kann, ist demgemäß allein die materielle Rechtslage maßgeblich, nicht aber, wie die Eheleute den Taschengeldanspruch im Einzelfall handhaben (vgl. BVerfGE 68, 256, 271; BVerfG FamRZ 1986, 773; BGH aaO).

    e) Die bedingte Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs des Ehegatten nach § 850b Abs. 2 ZPO ist schließlich auch verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 68, 256; BVerfG FamRZ 1986, 773; zu den insbesondere im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG erhobenen Bedenken vgl. Gernhuber/Coester-Waltjen, aaO; MünchKomm-ZPO/Smid, aaO; Derleder JurBüro 1988, 195, 197; Soergel/Lange, aaO; Haumer, Der Taschengeldanspruch zwischen Ehegatten (1995) S. 71; LG Frankenthal aaO).

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 140/96

    Taschengeld eines EhegattenTaschengeld eines Ehegatten

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat bei der Frage, ob ein Taschengeldanspruch materiell-rechtlich besteht und gegebenenfalls zur Befriedigung von Gläubigern herangezogen werden kann, auf die materielle Rechtslage abgestellt, nicht aber darauf, wie die Ehegatten den Taschengeldanspruch im Einzelfall handhaben (BVerfG FamRZ 1985, 143, 146; 1986, 773; vgl. auch Senatsurteil vom 19. März 1986 - IVb ZR 18/85 - FamRZ 1986, 668, 669).
  • OLG Köln, 11.05.1994 - 2 W 36/94

    Taschengeldanspruch ist bedingt pfändbar

    Diesen Überlenungen entspricht, daß -wenn auch ohne nähere Begründung - der Kammerbeschluß des BVerfG (FamRZ 1986, 773) keine Bedenken gegen die Pfändbarkeit des Taschengeldes erhebt.

    Im übrigen schützt Art. 6 GG die Ehepartner nicht vor jedweden Schwierigkeiten, die mit der Verschuldung des anderen verbunden sind ( BVerfG FamRZ 1986, 773 ).

  • OLG München, 14.03.1988 - 3 W 877/88

    Pfändung des Taschengeldanspruchs einer Ehefrau unter Berücksichtigung der

    Durch die Pfändung werde auch nicht in unzulässiger Weise in interne Eheangelegenheiten eingegriffen; ein Verstoß gegen Art. 6 GG liege nicht vor (BVerfG, FamRZ 1986, 773).

    Denn für sonstige Pfändungen beim verheirateten Schuldner wird häufig das gleiche gelten, ohne daß deswegen die Zulässigkeit der Pfändung in Frage gestellt werden könnte (LG München II, NJW 1976, 1948 [LG München II 28.07.1976 - 6 T 840/76] ; ähnlich OLG Celle, NJW 1962, 1731 [OLG Celle 29.06.1962 - 10 U 19/62] /1732 für die Pfändung sonstiger Unterhaltsansprüche; sehr gläubigerfreundlich LG Hildesheim, MDR 1964, 243 [LG Hildesheim 31.10.1963 - 5 T 532/63] ; vgl. zu diesem Fragenkreis im übrigen BVerfG FamRZ 1986, 773).

  • OLG Hamm, 06.09.2001 - 28 W 75/01

    Pfändung des Taschengeldanspruchs des Ehegatten

    Zwar verstößt die Pfändung des Taschengeldanspruchs nicht grundsätzlich gegen Art. 6 GG (BVerfG, FamRZ 1986, 773).
  • LG Karlsruhe, 24.06.2002 - 11 T 245/02

    Zwangsvollstreckung: Pfändung des Taschengeldanspruchs

    Die Pfändung des Taschengeldanspruches verstößt auch nicht gegen Art. 6 GG (BVerfG FamRZ 1986, 773).
  • KG, 03.05.1999 - 25 W 218/98

    Bedingte Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs eines erwerbslosen Ehegatten bei

    Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ist eine Taschengeldpfändung nicht zu beanstanden (BVerfG v. 14.11.1984 - 1 BvR 14/82, 1 BvR 1642/82, FamRZ 1985, 143, 146; v. 13.6.1986 - 1 BvR 460/86, FamRZ 1986, 773).
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